In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen für Energie. Diese Förderungen werden von Bund, Ländern und Gemeinden angeboten und richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Die Förderung RAUS AUS GAS & ÖL ist leider per 31.12.2024 ausgelaufen!
Eingereichte Anträge werden noch bearbeitet!

Die aktuellen Förderungen in Übersicht:


Handwerkerbonus 2024/25

Seit dem 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen.

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
  • Pflasterung

Mehr Infos >>>




Neue Förderrichtlinien ab 01.02.2025 vom Land Salzburg

Diese Änderungen betreffen die Förderungen von Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen, erneuerbare Heizungen sowie die Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas". Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen:

Photovoltaikanlagen

  • Vereinheitlichung aller Photovoltaikanlagen (Private, Landwirte, Betriebe, etc…)
  • Es wird eine Pauschalförderung in Höhe von € 1.000,- pro Anlage ab einer Leistung von 5 kWp gewährt.
  • Förderanträge können bis zu sechs Monate im Nachhinein (ab der letzten Rechnung) eingebracht werden.

Es gilt eine Übergangsregelung für Photovoltaikanlagen, welche vor dem 01.02.2025 beauftragt bzw. bestellt wurden. In diesem Fall kann weiterhin für eine Förderung im Rahmen der Förderungsrichtlinie vom 01.02.2024 angesucht werden, sofern die Anlage bis zum 31.07.2025 vollständig abgerechnet und beantragt wird.

Speicherförderung:

  • Es wird eine Pauschalförderung in Höhe von € 1.000,- pro Speicher ab einer Speicherkapazität von 5 kWh gewährt.
  • Förderanträge können bis zu sechs Monate im Nachhinein (ab der letzten Rechnung) eingebracht werden.

Diese Förderung gilt für die gemeinsame Errichtung mit einer Photovoltaikanlage, für die alleinige Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage und für die Erweiterung eines bestehenden Speichers. Für die neuerliche Einreichung als Erweiterung muss das vorhergehende Förderungsprojekt abgeschlossen sein.

Raus aus Öl und Gas

Die Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" wird in der bisherigen Form bestehend bleiben. Personen, welche sich nicht bis 20.12.2024 beim Bund für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ registriert haben, werden ersucht, direkt Kontakt mit der Förderstelle per Mail unter foerdermanager@salzburg.gv.at oder telefonisch unter 0662 8042-3791 aufzunehmen.

  • Förderanträge können bis zu sechs Monate nach Ausstellung der positiven Beurteilung (oder der letzten Rechnung) gestellt werden.
  • Gilt für Anlagen in Gebäuden bis acht Wohnungen.

Thermische Solaranlagen und erneuerbare Heizungen


Anträge können bis zu sechs Monate nach Ausstellung der letzten Rechnung gestellt werden. Gilt für Anlagen in Gebäuden bis acht Wohnungen. Die Förderbeträge bleiben unverändert.

Erneuerbare Heizungen:

  • Anlagen bis 50 kW: € 5.000,-
  • Anlagen bis 100 kW: € 6.500,-
  • Anlagen über 100 kW: € 8.000,-


Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solaranlagen:

  • -7. m²: € 250,- pro m²
  • ab 7 m²: € 100,- pro m²

Diese Änderungen sollen die Antragstellung vereinfachen und die Förderungen vereinheitlichen und zugänglicher machen. Weitere Details und spezifische Informationen können den Richtlinien entnommen werden. Alle Informationen zur Energieförderung, die neuen Förderungsrichtlinien sowie der Link zum Online-Antrag sind ab 01.02.2025 wie gewohnt unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung zu finden.

Bestehende Anträge werden im Rahmen der gewohnten Abläufe und Fristen fertig bearbeitet.




Selbstverständlich beraten wir Sie bei jedem Projekt individuell über die aktuellen Fördermöglichkeiten!

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch wärend unserer Bürozeiten unter +43 662 85 11 77 oder per E-Mail zur Verfügung.

Ihr Georg Berger und sein Team