In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen für Energie. Diese Förderungen werden von Bund, Ländern und Gemeinden angeboten und richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Handwerkerbonus 2024/25
Seit dem 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen.
Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
- Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
- Spenglerarbeiten
- Austausch von Fenstern
- Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
- Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
- Pflasterung
Mehr Infos >>>
Neue Förderrichtlinien ab 01.02.2025 vom Land Salzburg
Diese Änderungen betreffen die Förderungen von Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen, erneuerbare Heizungen sowie die Kombination mit der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas". Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen:
Diese Änderungen sollen die Antragstellung vereinfachen und die Förderungen vereinheitlichen und zugänglicher machen. Weitere Details und spezifische Informationen können den Richtlinien entnommen werden. Alle Informationen zur Energieförderung, die neuen Förderungsrichtlinien sowie der Link zum Online-Antrag sind ab 01.02.2025 wie gewohnt unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung zu finden.
Bestehende Anträge werden im Rahmen der gewohnten Abläufe und Fristen fertig bearbeitet.